Die Erdbestattung ist die am längsten praktizierte Bestattungsart weltweit. Der Leichnam wird in einem Erdgrab beigesetzt.  Es gibt jedoch bei der Handhabung geographisch und religiös bedingte Unterschiede. Nicht alle Kulturen schreiben einen Sarg vor. Zum Beispiel reicht in manchen Kulturen die Einhüllung des Leichnams in ein weißes Tuch.

In unserer Kultur hat es sich durchgesetzt, dass Verstorbene in einem Holzsarg beerdigt werden. Diese Praxis ist inzwischen weitestgehend gesetzlich untermauert und die verschiedenen Friedhofssatzungen präzisieren den Sachverhalt und regeln die Ausnahmen. In Großstädten etwa wird zunehmend auf die kulturellen Besonderheiten eingewanderter Volksgruppen Rücksicht genommen. Anderen Bestattungsritualen wird mehr Platz eingeräumt, religiösen Besonderheiten wird  Rechnung getragen.

Soll ein Verstorbener beerdigt werden, so ist hierzu keine besondere Meinungsbildung unter den Hinterbliebenen notwendig. Nach Vorlage aller nötigen Dokumente kann die Beisetzung erfolgen. Man sollte sich aber schon im Klaren sein, dass eine Erdbestattung finanziell andere Anforderungen stellt, als eine Feuerbestattung. Die Grabform „Grüner Rasen“ ist im Zusammenhang mit Erdbestattungen in unserer Region nicht bekannt.

Manchmal ist eine Erdbestattung aber unausweichlich, da auch Kremationsöfen klar definierte Grenzen aufweisen, etwa bei der Größe eines Körpers.

Wie bereits erwähnt, ist die Beerdigung eines Verstorbenen die traditionellste Weise, Menschen zur letzten Ruhe zu betten, wird aber heutzutage in unserer Kultur immer seltener praktiziert.

Kosten und Grabherstellung

Mehrkosten entstehen vorrangig mit der Wahl eines Erdgrabes an sich. Vor allem durch den Grabbau und die vorläufige Absicherung des Grabhügels bis zum Aufbau eines individuellen Grabmales, wird das Budget strapaziert. Es dauert etwa ein Jahr, bis der Steinmetz auf dem Untergrund bauen kann. Solange sollte ein Erdgrab provisorisch eingefasst und gepflegt  werden.

Beispiel für eine vorläufige Grabeinfassung
Beispiel für eine endgültige Gestaltung eines Einzelerdgrabes

Einst haben Angehörige und Freunde sich zusammen getan, um das Grab in Handarbeit zu erstellen. Heute sind Maschinen im Einsatz. Die Absicherung des Grabes bis zur Beisetzung, muss geltenden Arbeitsschutzbestimmungen genügen. Die Friedhofsträger müssen entsprechende Fachkräfte und technisches Gerät vorhalten. In anderen Regionen kann es aber auch sein, dass der Grabbau als Auftrag an eine Fremdfirma vergeben wird.

Ein weiterer Kostenfaktor ist der Grabstein, welcher auf Erdgräbern größer und aufwendiger ist. Entsprechendes gilt für eine steinerne Grabeinfassung.

Der rein wirtschaftliche Vergleich zwischen den einzelnen Bestattungsarten ist aber oft nicht das Kriterium, nach dem im Trauerfall entschieden wird. Oft sind es religiöse Gründe oder diverse Ängste, die den Ausschlag für die Form der Bestattung geben. Es ist eine individuelle Entscheidung und eine Glaubensfrage, wie man dem Unausweichlichen begegnen will.

Grabarten bei Erdbestattung

Es gibt Einzelerdgräber und Doppelerdgräber. Unterschieden wird zwischen Reihengräbern und  Wahlgräbern.

Im Allgemeinen beträgt die Liegezeit, bevor ein Erdgrab wieder aufgelöst wird 25 Jahre. Es ist möglich in einem Einzelerdgrab, in dem bereits eine Beerdigung stattgefunden hat, dann Urnen von weiteren Familienmitgliedern beizusetzen. Die Anzahl und die Liegezeit in diesen Fällen sind in den jeweiligen Friedhofssatzungen geregelt.

Es ist auch möglich bei einem Doppelerdgrab und nach der ersten Erdbestattung, den zweiten Grabplatz statt mit einem Sarg, mit einer Urne zu belegen. Achten sollte man aber auf die Beweggründe, die einst zum Erwerb eines Doppelerdgrabes führten.

In Zusammenhang mit Klöstern oder Abteien zum Beispiel, gibt es nicht öffentliche Friedhöfe, die seit Jahrhunderten existieren und aus dieser Tradition heraus ihre Anerkennung gefunden haben. Ausschließlich Ordensmitglieder werden hier beerdigt. Ebenso bestehen auf manchen großen Friedhöfen noch Familiengruften, die weiter genutzt werden können, wenn sie bestimmten Bauregularien standhalten.

Auch große Privatgrundstücke weisen manchmal einen Bereich als  Friedhof aus, in dem frühere Generationen ihre letzte Ruhe fanden. Ob eine weitere Nutzung möglich ist, entscheidet die örtliche Verwaltung im Einzelfall.

Werden die Glocken läuten?

Oft werden wir gefragt, ob denn Glocken läuten werden bei der Beerdigung.

Dies ist abhängig vom Status der Trauerfeier und den örtlichen Gegebenheiten.

Bei einer christlich geprägten Feier läuten, wenn möglich, immer Glocken. Ist die Trauerfeier nicht religiös motiviert, können Glocken läuten, soweit das die örtlichen Regeln zulassen, andere Rituale verbieten das Läuten sogar.

In anderen Kulturen gibt es eine für uns sicher ungewohnte Begleitung des letzten Weges, die auch davon abhängt, wie die jeweilige Gemeinschaft zum Verstorbenen stand und was sie ihm mitgeben will.

Sicher gibt es noch viele Fragen oder Unklarheiten, gerne geben wir auf Nachfrage Auskunft. Nicht Alles, was vielleicht interessant wäre, sollte in einem öffentlichen Rahmen erörtert werden. Vertrauliche Beratung

Trauerfeier

Die Trauerfeier vor einer Erdbestattung unterscheidet sich nicht wesentlich von der einer Feuerbestattung.  Bei einer Beerdigung wird der Sarg zum Schluss ans Grab getragen, in der Regel folgt die Trauergemeinde dem Verstorbenen, bis er seine letzte Ruhestätte eingenommen hat.

Erdbestattung Trauerfeier mit Sarg