Vorsorge

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Ein sehr wichtiges Thema ist für uns die Bestattungsvorsorge. Die Entlastung der Angehörigen steht hierbei im Vordergrund, aber auch der Wunsch den „eigenen“ letzten Gang im Voraus zu planen.

Wir vom Bestattungshaus Martin Becker bieten einen entsprechenden Vorsorgeplan an, der zum einen die finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung bietet, zum anderen eine würdige Bestattung in der gewünschten Form gewährleistet.

Menschen die selbst ein Leben lang aktiv waren und sich selbst bestimmt haben, äußern oftmals genaue Vorstellungen, wie ihr Abschied von dieser Welt aussehen soll. Dieser Wunsch kommt aber auch oft von Alleinstehenden, die keine Angehörigen mehr haben, die für die Beerdigung und die Grabpflege sorgen können. Oder der Vorsorgende will einfach nur, dass seine Angehörigen in der Zeit des Abschiednehmens nicht noch mit diesen Dingen belastet werden.
Andererseits, bleibt auch angesichts eventueller Pflege- und Heimkosten, die kaum vorhersehbar sind, oftmals nicht viel übrig um Angehörige zu entlasten und sich seinen Wunsch einer würdevollen Bestattung zu erfüllen. Daher bieten wir im Rahmen unserer Bestattungsvorsorge Alternativen an.

Hierbei gibt es unterschiedliche Wege zur finanziellen Absicherung:

  • Treuhandvertrag über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
  • Sterbegeldversicherung der Nürnberger Versicherung, vermittelt durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.
  • Einsatz einer bereits vorhandenen Sterbegeldversicherung

Die Vorteile von Zusatzleistungen:

  • Günstige Tarife beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung
  • Vorsorge-Card für alle Vorsorgekunden zur Einleitung aller notwendigen Schritte im Todesfall
  • Notfall-Service-Rufnummer 24 Stunden täglich erreichbar
  • Kostenlose Überführung im Todesfall aus dem Ausland (innerhalb Europas bis 5.200 €, außerhalb Europas bis 10.300 €)
  • Garantie einer würdigen Bestattung durch den Bestatter Ihres Vertrauens
  • Kostenfrei juristische Erstberatung zu den Themen Bestattungsvorsorge, Sozialrecht, Bestattungsrecht, Erbrecht und Testamentsvollstreckung
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Bestattungsvorsorge erfordert Mut. Deswegen unser Rat:

Sprechen Sie mit den Personen in Ihrem persönlichen Umfeld, die Ihr Vertrauen genießen, über das Unausweichliche. Reden Sie darüber in guten Zeiten solange noch keine Wolke den Sonnenschein im Leben trübt. In zwangloser Runde sind eventuell entstehende Missverständnisse leichter auszuräumen.

Bestattungsvorsorge bedeutet Verantwortung für seine Angehörigen zu übernehmen, die wir auf der Welt zurücklassen. In der schweren Zeit der Trauer ist dann alles geregelt, so wie Sie es einst festgelegt haben.

Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutsche Bestatter e.V. und somit berechtigt Vorsorgeverträge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG anzubieten.

Die persönlichen Vorteile der oben genannten finanziellen Absicherung werden ergänzt durch:

  • Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
  • Mögliche Absicherung zukünftiger Friedhofs- und Grabpflegegebühren
  • Mögliche Absicherung für ein Grabmal oder Grabzeichen
  • Höhere Sicherheit der zweckgebunden, hinterlegten Gelder als bei einem Sparbuch oder Sonderkonto vor unberechtigtem Zugriff
  • Sichere Geldanlage mit einer soliden Verzinsung ohne zusätzliche Verwaltungskosten
  • Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital von einer namhaften Bank oder Sparkasse
  • Jährlicher Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient

Unsere Beratung zur Bestattungsvorsorge berücksichtigt die individuellen Wünsche und die finanziellen Gegebenheiten des Vorsorgenden. Der Abschluss eines Treuhandvertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, bietet die Möglichkeit zur treuhänderischen Absicherung der Kosten, die von uns ermittelt wurden.

Das Vermögen der Treuhandgesellschaft unterliegt der ständigen Kontrolle eines Aufsichtsrates. Im Todesfall werden die Treuhandeinlage und die angefallenen Zinsen ausschließlich,  gegen Vorlage einer Sterbeurkunde, an uns, den von Ihnen durch den Vorsorgevertrag beauftragten Bestatter, ausgezahlt. Wir werden dann für die Erfüllung des einst geschlossenen Vorsorgevertrages sorgen. Im Anschluss, werden wir mit Ihren Erben eine ordnungsgemäße Abrechnung vornehmen. Bei einer Überzahlung durch z.B. angefallene Zinsen erfolgt die Auszahlung an die Erben.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Vorsorge, die wir ganz nach Ihren Wünschen gestalten können. 

Der Vorsorgevertag sollte im Idealfall all Ihre Wünsche für Ihre dereinstige Bestattung berücksichtigen. Beginnend bei der Bestattungsart, also Erd- oder Feuerbestattung,  sowie der Art und Form der Beisetzung zum Beispiel Grab- oder Seebestattung, die Gestaltung des Abschieds, Blumenschmuck, Traueranzeige und vieles mehr.

  • Bestattungsvorsorge Treuhand klein

    Bestattungsvorsorge – eine Sorge weniger