Nachdem ein Mensch verstorben ist, muss er bestattet werden. Wird der Leichnam erst nach einer Einäscherung bestattet, spricht man von einer Feuerbestattung. Feuerbestattungen können auch behördlich angeordnet werden, diese müssen dann unverzüglich erfolgen, etwa bei hochansteckenden Krankheiten.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Feuerbestattung in Deutschland mehr und mehr durchgesetzt. Etwa 50% aller Bestattungen erfolgen bereits auf diese Weise. Der Körper des Verstorbenen wird mit Sarg eingeäschert, dies geschieht in eigens zu diesem Zweck errichteten Krematorien, in denen ausschließlich menschliche Körper kremiert werden dürfen.
Das erste Krematorium im damals deutschsprachigen Raum wurde 1878 in Gotha errichtet. Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha galt in jenen Jahren als fortschrittlich. Die Praxis der Einäscherung hatte damals durchaus seine Kritiker, vornehmlich aus den Reihen konservativer Kirchenkreise. Dies konnte bisweilen soweit führen, dass einem vorher eingeäscherten Verstorbenen eine christliche Trauerfeier und somit der Segen des Allmächtigen verwehrt wurde.
Wenn sich Hinterbliebene heute für eine Feuerbestattung entscheiden, haben sie natürlich die Möglichkeit, sich traditionell mit einer Trauerfeier in einem selbstgewählten Rahmen von ihrem Angehörigen zu verabschieden.
Im Lauf der Zeit hat sich der Umgang mit dieser Form der Bestattung normalisiert. Krematorien sind komplizierte technische Anlagen geworden und unterliegen in ihrer Gesamtheit technischen und gesetzlichen Normen. Die Reglementierung ist streng und wird regelmäßig kontrolliert. Die Ausbildung des mit dem Vorgang beschäftigten Personals ist aufwendig und inzwischen ist der Beruf des Kremationstechnikers ein anerkannter Ausbildungsberuf.
Bevor jedoch ein Verstorbener eingeäschert werden kann, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Voraussetzungen zur Einäscherung
Zunächst müssen sich die maßgeblichen Hinterbliebenen über die Form der Bestattung einig sein. Sollte Uneinigkeit herrschen, ist nur eine Erdbestattung möglich. Mehrheitsentscheidungen innerhalb der Familie für eine Einäscherung werden nicht berücksichtigt.
Im überwiegenden Teil Deutschlands, darunter auch in Thüringen, findet vor der eigentlichen Kremation noch eine zweite Leichenschau statt. In jedem Fall wird diese von einem Amtsarzt oder der zuständigen Rechtsmedizin vorgenommen. Sinn und Zweck ist es, die Angaben auf dem Totenschein zu überprüfen und so eventuell unentdeckte Anzeichen auf eine andere, eventuell nicht natürliche Todesursache, zu ermitteln. Ist ein zweifelhafter Befund aufgetaucht, kann eine kurzfristige Einäscherung nicht erfolgen. Anders als bei einer Erdbestattung, bei der eine Exhumierung möglich ist, ist eine spätere Untersuchung des Leichnams hier ausgeschlossen.
Die Überführung eines Verstorbenen ins Krematorium und die eigentliche Einäscherung kann nur in einem, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Sarg, erfolgen. Der Verstorbene muss angemessen gekleidet sein. Die Würde des Menschen ist auch auf seinem letzten Weg unantastbar.
Die Einäscherung erfolgt immer mit Sarg. Danach wird die Asche in ihrer Gänze in eine Aschekapsel gegeben. Eventuell vorhandene Metallteile wurden vorher entfernt. Der Kapsel wurde ein nummerierter unvergänglicher Stein beigefügt, anhand der Nummer können alle relevanten Daten zum Inhalt der Kapsel nachvollzogen werden.
Trauerfeier mit Sarg oder Urne
Wie bereits erwähnt, ist auch bei einer Feuerbestattung eine Trauerfeier mit Sarg möglich. Je nach Wunsch wird diese vor der Einäscherung stattfinden. Es ist aber auch möglich eine Trauerfeier nach der Einäscherung zu organisieren. Der Verstorbene wird dann nicht in einem Sarg aufgebahrt. Eine Schmuckurne mit innen liegender Aschekapsel bildet den sichtbaren Mittelpunkt der Andacht. Man nennt diese Art der Feier auch eine Urnenfeier. Nach oder während der Urnenfeier ist die Beisetzung der Urne im gewählten Grab möglich.
Grabformen bei Feuerbestattung
Urnengräber gibt es in vielfältiger Ausführung. Ihre Form ist vom jeweiligen Friedhofsträger reglementiert. Sie sind in der Regel kleiner als Erdgräber und somit „pflegeleichter“. Unterschieden wird zwischen anonymen, teilanonymen und normalen Gräbern.
Als anonymes Grab wird der sogenannte „Grüne Rasen“ bezeichnet. In der Regel ist eine Beisetzung der Urne im Beisein der Hinterbliebenen hier nicht möglich. Eine einheitliche Regelung gibt es aber nicht. Welcher Friedhofsträger welche Ausnahmen zulässt erfahren sie bei uns.
Als teilanonymes Grab bezeichnet man die Beisetzung der Urne an einem Denkmal. Das Denkmal hat oft die Form einer Säule oder Stele, auf welcher der Name und manchmal auch Geburts- und Sterbedaten der hier Beigesetzten verzeichnet sind. Die Handhabung dieser Beisetzungsform ist auch von Ort zu Ort unterschiedlich. Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Bei beiden Grabformen fallen einmalige Kosten an, die vom Friedhofsträger in Rechnung gestellt werden. Eine persönliche Pflege der Grabstätte ist nicht möglich. Beide Varianten gelten als relativ preiswert.
Desweitern stellen Friedhofsträger Urnenwahlgräber und Urnenreihengräber zur Verfügung. Beide unterscheiden sich nur in ihrer Lage auf dem Friedhof. Es gibt Urnengräber für eine Mehrfachbelegung, in denen zum Beispiel zwei oder vier Urnen beigesetzt werden können. Nach Ablauf der Ruhezeit der ersten Urne, in der Regel zwischen 15 und 20 Jahre, können diese Gräber nachgekauft werden.
Die Kosten bei den eben beschriebenen Grabarten stellen sich aus der eigentlichen Grabgebühr und den Kosten für ein zu errichtendes Grabmal zusammen. Erstere wird ebenfalls vom Friedhofsträger erhoben. Letztere richten sich nach den persönlichen Wünschen der Hinterbliebenen und werden von dem beauftragten Steinmetzbetrieb in Rechnung gestellt. Eine persönliche Grabpflege ist hierbei verpflichtend.
Es gibt noch weitere Grabarten auf den Friedhöfen unserer Umgebung.
Zum Beispiel Gräber, ebenfalls mit der bereits beschriebenen Säule, aber nur einer begrenzten Anzahl von Beisetzungen. Oder die Nutzung von lange abgelaufenen, aber aufwendig gestalteten Erdgräbern, die eine Weiternutzung als Urnenmehrfachgrab erfahren, mit dann zeitgemäßer Gestaltung.
Friedhöfe und Krematorium
Über die Vielfalt der Friedhöfe und vor allem ihrer Satzungen kann an dieser Stelle keine vollständige seriöse Information erfolgen. Was bei dem einen Träger erlaubt ist, das ist beim nächsten strikt untersagt. Ebenso ist die Auswahl an Gräbern unterschiedlich, da nicht alle Grabformen überall angeboten werden.
Unser Unternehmen garantiert Ihnen eine seriöse und offene Beratung zu allen Fragen in Zusammenhang von Feuerbestattung und Friedhof.
Oft werden wir auch gefragt, wie die uns anvertrauten Verstorbenen ins Krematorium kommen und wo denn die Einäscherung stattfindet.
Unsere Philosophie ist es, dass jeder Verstorbene einzeln, nur in Ausnahmen zu zweit und nie mittels Sammeltransport seinen letzten irdischen Weg antritt. Die Verstorbenen werden ausschließlich durch unsere Mitarbeiter in das Krematorium überführt. Den letzten Weg als Fernreise, in großer Gesellschaft zu gestalten, liegt uns völlig fern.
Wir pflegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Unternehmen aus unserer Region. Seit vielen Jahren arbeiten wir mit dem Krematorium Schmalkalden zusammen. Die Kollegen dort sind qualifizierte Fachleute und die kurzen Wege ermöglichen uns zeitnahe Absprachen.
Abschließend sei angemerkt, dass es in Thüringen eine gesetzliche Friedhofspflicht gibt. Dem Zeitgeist folgend, etablieren sich aber auch andere Formen der Beisetzung, zum Beispiel die Bestattung auf einem Waldfriedhof, die Weiternutzung alter Familiengruften, oder die Variante, einen Diamanten aus einem Teil der Asche des Verstorben herstellen zu lassen.
Nähere Informationen hierzu erhalten sie ebenfalls auf Anfrage.